Sozialabgabenrechner für Fach- und Führungskräfte

Wie werden die Arbeitnehmerkosten für einzelne Fach- und Führungskräfte berechnet?

Die Berechnung der Lohnzusatzkosten in der Kranken- und Pflegeversicherung für einzelne Fach- und Führungskräfte erfolgt durch die Eingabe des individuellen Jahresgehalts eines einzelnen Angestellten. Dafür wird die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichte Mindestbemessungsgrundlage von jährlich 14.979,96 € (2025) zu Grunde gelegt.