Niemand wird entlastet. Die Vorschläge der SPD und Grünen zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung auf das Niveau der Rentenversicherung würden Arbeitnehmer und Arbeitgeber formal paritätisch belasten. Die jeweiligen Beitragssätze wären auf eine stark erhöhte Beitragsbemessung anzuwenden.
Bei den Arbeitnehmern und Arbeitgebern würden bei einem Jahreseinkommen ab 66.150 Euro die von der Kranken- und Pflegeversicherung verursachten Arbeitnehmerkosten um bis zu 46,0 Prozent steigen. Besonders berührt vom Anstieg der Sozialversicherungskosten sind qualifizierte und hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte.
Diese sind häufig zum Beispiel im Wirtschaftszweig der chemisch-pharmazeutischen Industrie, der Energieversorgung, der Finanzdienstleistungen, der Information und Kommunikation, des Verarbeitenden Gewerbes sowie im Bereich der wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen beschäftigt. Die Durchschnittsverdienste dieser Wirtschaftszweige liegen allesamt über der alten beziehungsweise (nahe) der neuen Beitragsbemessungsgrenze.