Stabile Abgabenlasten hängen in der Sozialversicherung sowohl vom Beitragssatz als auch von der Beitragsbemessungsgrenze ab. Trotzdem wird in der Politik häufig allein vom Ziel der Stabilität des Beitragssatzes gesprochen. Die Sozialabgaben steigen aber auch dann, wenn der Beitragssatz unverändert bleibt, aber stattdessen die Beitragsbemessungsgrenze erhöht wird. Und weil die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung (2025: 66.150 €) unterhalb der Bemessungsgrenze in der Rentenversicherung liegt, wird in Teilen der Politik gefordert, nach der Bundestagswahl eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung auf das Niveau der Rentenversicherung (2025: 96.600 €) durchzusetzen. Aber auch eine vollständige Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze ist im Gespräch. Das hieße, dass Fach- und Führungskräfte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unbegrenzt auf das gesamte Lohn- und Gehaltseinkommen bezahlen müssten.