Der Arbeitnehmer-Belastungs-Rechner bezieht sich allein auf gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Fach- und Führungskräfte. Sind Fach- und Führungskräfte privatversichert beschäftigt, muss eine differenziertere Betrachtung unter anderem in Abhängigkeit von der Beitragshöhe zur PKV und der Zahl der nicht arbeitenden Familienangehörigen vorgenommen werden.