Der Sozialabgabenrechner für Fach- und Führungskräfte zeigt, wie sich die Arbeitnehmerkosten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Euro und Prozent pro Jahr verändern würden, wenn die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung von heute 66.150 € (2025) auf das Niveau der Rentenversicherung (96.600 €) erhöht werden würde. Weil sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Sozialversicherungsabgaben paritätisch teilen, fallen die Abgaben der Arbeitnehmer in gleicher Höhe auch als Lohnzusatzkosten beim Arbeitgeber an. Mit dem Abgaben-Rechner lässt sich deshalb auch einen Blick auf die Abgaben- oder Lohnzusatzkostenlast von ganzen Unternehmen, Wirtschaftsstandorten oder Betrieben werfen.